Rechtsschutz

Rechtsschutz

Sehr geehrtes Mitglied,
Insbesondere Regeln sind bei der Beantragung von Rechtsschutz zu Beachten.

  • Rechtschutz erfolgt in erster Linie über das Dienstleistungszentrum Süd des dbb. Eine Kostenübernahme für die Beauftragung eines Rechtsanwalts ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.
  • Der Antrag kann ausschließlich vom jeweiligen Mitgliedsverband, beim BBB gestellt werden, nicht vom Einzelmitglied selbst.
  • Für die Kontaktaufnahme mit dem Mitglied ist die VOLLSTÄNDIGE Angabe von Adresse, Telefonnummer, evtl. E-Mail und Faxnummer unbedingt erforderlich.
  • Eine sinnvolle Bearbeitung ist nur möglich, wenn die Unterlagen vollständig sind.

D.h. neben dem Antrag sind beim BBB einzureichen:

  • eine umfassende Schilderung des Sachverhalts
  • das ausdrücklich und konkret formulierte Ziel des Rechtsschutzes bzw. den Zweck der begehrten Beratung ( evtl. unter Auflistung von Fragen).
  • ALLE weiteren einschlägigen Unterlagen insbesondere solche, aus denen sich der Lauf von Fristen ergibt. Sollte einzelne Unterlagen noch nicht vorliegen, ist darauf hinzuweisen.

pdfRechtsschutzantrag

pdfRechtsschutzordnung