Rechtsschutz
Sehr geehrtes Mitglied,
Insbesondere Regeln sind bei der Beantragung von Rechtsschutz zu Beachten.
- Rechtschutz erfolgt in erster Linie über das Dienstleistungszentrum Süd des dbb. Eine Kostenübernahme für die Beauftragung eines Rechtsanwalts ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.
- Der Antrag kann ausschließlich vom jeweiligen Mitgliedsverband, beim BBB gestellt werden, nicht vom Einzelmitglied selbst.
- Für die Kontaktaufnahme mit dem Mitglied ist die VOLLSTÄNDIGE Angabe von Adresse, Telefonnummer, evtl. E-Mail und Faxnummer unbedingt erforderlich.
- Eine sinnvolle Bearbeitung ist nur möglich, wenn die Unterlagen vollständig sind.
D.h. neben dem Antrag sind beim BBB einzureichen:
- eine umfassende Schilderung des Sachverhalts
- das ausdrücklich und konkret formulierte Ziel des Rechtsschutzes bzw. den Zweck der begehrten Beratung ( evtl. unter Auflistung von Fragen).
- ALLE weiteren einschlägigen Unterlagen insbesondere solche, aus denen sich der Lauf von Fristen ergibt. Sollte einzelne Unterlagen noch nicht vorliegen, ist darauf hinzuweisen.