Personalrat
Für den Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften des Freistaates Bayern gilt das Bayerische Personalvertretungsgesetz , welches sich in seinen Grundzügen an dem Bundespersonalvertretungsgesetz orientiert.
Die Bayerische Justiz-Gewerkschaft unterstützt und fördert die Arbeit der Personalvertretungen. Sie wirkt an der Verbesserung des Personalvertretungsrechts mit und führt in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Beamtenbund Seminare für Personalratsmitglieder und Jugend- und Auszubildendenvertreter durch.
Die Bayerische Justiz-Gewerkschaft tritt dafür ein, die Rechte des Personalrats gegenüber der Verwaltung, die Rechte der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der einzelnen Mitglieder eines Personalrats sowie die Rechte der Beschäftigten zu erweitern.
Die Bayerische Justiz-Gewerkschaft fordert insbesondere eine Stärkung der Personalräte durch
- Erweiterung der Mitbestimmung im BayPVG
- Ausweitung und Stärkung der Initiativrechte
- Verbesserung der Beteiligungsverfahren
- mehr Information und genügend Unterlagen