Personalrat

Personalrat

Für den Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften des Freistaates Bayern gilt das Bayerische Personalvertretungsgesetz , welches sich in seinen Grundzügen an dem Bundespersonalvertretungsgesetz orientiert.

Die Bayerische Justiz-Gewerkschaft unterstützt und fördert die Arbeit der Personalvertretungen. Sie wirkt an der Verbesserung des Personalvertretungsrechts mit und führt in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Beamtenbund Seminare für Personalratsmitglieder und Jugend- und Auszubildendenvertreter durch.

Die Bayerische Justiz-Gewerkschaft tritt dafür ein, die Rechte des Personalrats gegenüber der Verwaltung, die Rechte der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der einzelnen Mitglieder eines Personalrats sowie die Rechte der Beschäftigten zu erweitern.

Die Bayerische Justiz-Gewerkschaft fordert insbesondere eine Stärkung der Personalräte durch

  • Erweiterung der Mitbestimmung im BayPVG
  • Ausweitung und Stärkung der Initiativrechte
  • Verbesserung der Beteiligungsverfahren
  • mehr Information und genügend Unterlagen

Die Personalratsmitglieder und Jugend- und Auszubildendenvertreter sind stets für
Anregungen  aber auch Kritik  ansprechbar und offen.