Rechtsschutz

Rechtsschutz

Sehr geehrtes Mitglied,
Insbesondere Regeln sind bei der Beantragung von Rechtsschutz zu Beachten.

  • Rechtschutz erfolgt in erster Linie über das Dienstleistungszentrum Süd des dbb. Eine Kostenübernahme für die Beauftragung eines Rechtsanwalts ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.
  • Der Antrag kann ausschließlich vom jeweiligen Mitgliedsverband, beim BBB gestellt werden, nicht vom Einzelmitglied selbst.
  • Für die Kontaktaufnahme mit dem Mitglied ist die VOLLSTÄNDIGE Angabe von Adresse, Telefonnummer, evtl. E-Mail und Faxnummer unbedingt erforderlich.
  • Eine sinnvolle Bearbeitung ist nur möglich, wenn die Unterlagen vollständig sind.

D.h. neben dem Antrag sind beim BBB einzureichen:

  • eine umfassende Schilderung des Sachverhalts
  • das ausdrücklich und konkret formulierte Ziel des Rechtsschutzes bzw. den Zweck der begehrten Beratung ( evtl. unter Auflistung von Fragen).
  • ALLE weiteren einschlägigen Unterlagen insbesondere solche, aus denen sich der Lauf von Fristen ergibt. Sollte einzelne Unterlagen noch nicht vorliegen, ist darauf hinzuweisen.

pdfRechtsschutzantrag

pdfRechtsschutzordnung

Bei Rückfragen, wenden Sie sich bitte an unseren Rechtsschutzbeauftragten.